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Zu jedem peramenten Raum im Connectportal können "Mitveranstalter/in" und "Mitbesitzer/in" eingetragen werden. Wenn jemand als Mitveranstelter*in eines permanenten Raumes eingetragen ist, kann er oder sie diesen Raum in der Rubrik "Meine Mitveranstalter-Räume" sehen und über den "Betreten"-Button den Raum jederzeit wie ein Veranstalter betreten. Auch die in diesem Raum geplanten Meetings werden dort aufgelistet. Mitveranstalter*innen können aber keine Meetings in einem Raum planen, in dem Sie nur "Mitveranstalter/in" sind. Um zum Beispiel auch selbst Meetings zu planen, muss die Rolle "Mitbesitzer/in" vergeben werden. Mitbesitzer*in haben identische Rechte in einem Raum wie die eigentlichen Besitzer*innen eines Raumes. Die [[Mitveranstalter/innen_im_Connect-Portal#Ansichten_und_Rechte_von_Mitbesitzer.2Finnen|Unterschiede im Vergleich zur Rolle Mitveranstalter/in]] finden Sie weiter auf dieser Seite. | |||
== Zuordnung von Mitveranstalter/innen und Mitbesitzer/innen == | == Zuordnung von Mitveranstalter/innen und Mitbesitzer/innen == | ||
Wenn Sie einen bestimmten Meetingraum nicht alleine verwenden wollen und eine oder mehrere Personen Sie unterstützen sollen, können Sie diese Personen über das Portal als sogenannte Mitveranstalter/innen Ihres Meetingraumes einrichten. Diese Funktion steht nur für permanente Meetingräume (und daher nicht für | Wenn Sie einen bestimmten Meetingraum nicht alleine verwenden wollen und eine oder mehrere Personen Sie unterstützen sollen, können Sie diese Personen über das Portal als sogenannte Mitveranstalter/innen Ihres Meetingraumes einrichten. Diese Funktion steht nur für permanente Meetingräume (und daher nicht für Studierende) zur Verfügung. | ||
Mitveranstalter/innen erhalten im Meetingraum Veranstalterrechte. Sie können damit weitgehend so agieren, wie die originalen Veranstalter/innen es tun. Insbesondere können Mitveranstalter eigene Meetings in dem gemeinsamen Meetingraum planen bzw. buchen. Einschränkungen bestehen lediglich bei der Handhabung von Materialien, die während einer Veranstaltung hochgeladen wurden, und bei der Handhabung von Aufzeichnungen. Beides ist eng mit dem Meetingraum gekoppelt und liegt daher weiter nur im Einflussbereich des/der ursprünglichen Veranstalter/in, die den betreffenden Meetingraum einmal eingerichtet hat. | Mitveranstalter/innen erhalten im Meetingraum Veranstalterrechte. Sie können damit weitgehend so agieren, wie die originalen Veranstalter/innen es tun. Insbesondere können Mitveranstalter eigene Meetings in dem gemeinsamen Meetingraum planen bzw. buchen. Einschränkungen bestehen lediglich bei der Handhabung von Materialien, die während einer Veranstaltung hochgeladen wurden, und bei der Handhabung von Aufzeichnungen. Beides ist eng mit dem Meetingraum gekoppelt und liegt daher weiter nur im Einflussbereich des/der ursprünglichen Veranstalter/in, die den betreffenden Meetingraum einmal eingerichtet hat. |
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