Login in Moodle: Unterschied zwischen den Versionen

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Die in der Lehre eingesetzten [[Moodle2|Moodle]]-Instanzen können nur über das Login mit dem FernUni-Account "betreten" werden, den Studierende bei der Einschreibung und Beschäftigte bei der Einstellung erhalten. Für [[Gäste in Moodle]] kann ein befristeter Gast-Account beantragt werden. Sobald die Accounts aus dem zentralen Nutzerverzeichnis (LDAP-Verzeichnis) gelöscht wurden, z.B. 90 Tage nach der Exmatrikulation bzw. sofort nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder Ablauf der Frist für Gastaccounts, ist auch das Login in Moodle gesperrt.  
Die in der Lehre eingesetzten [[Moodle2|Moodle]]-Instanzen können nur über das Login mit dem FernUni-Account "betreten" werden, den Studierende bei der Einschreibung und Beschäftigte bei der Einstellung erhalten. Für [[Gäste in Moodle]] kann ein befristeter Gast-Account beantragt werden. Sobald die Accounts aus dem zentralen Nutzerverzeichnis (LDAP-Verzeichnis) gelöscht wurden, z.B. 90 Tage nach der Exmatrikulation bzw. sofort nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder Ablauf der Frist für Gastaccounts, ist auch das Login in Moodle gesperrt.  


Die auf jeder Seite in der Fußzeile verlinkten [https://wiki.fernuni-hagen.de/helpdesk/images-helpdesk/4/46/NutzungshinweiseMoodle2_Stand_20151001_final.pdf Nutzungshinweise] geben detaillierte Hinweise zur den Funktionen von Moodle und zum Datenschutz.
Die auf jeder Seite in der Fußzeile verlinkten [[Nutzungshinweise Moodle|Nutzungshinweise]] geben detaillierte Hinweise zur den Funktionen von Moodle und zum Datenschutz.


Eine Zustimmung beim ersten Login ist nicht erforderlich, da die Pflicht zur Nutzung von multimedialen Lehr-/Lernumgebungen bereits im §12a der [http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/studium/rechtsgrundlagen/zeo_ab_ws_15_16.pdf Zulassungs- und Einschreibeordnung] festegelegt ist.
Eine Zustimmung beim ersten Login ist nicht erforderlich, da die Pflicht zur Nutzung von multimedialen Lehr-/Lernumgebungen bereits im §12a der [http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/studium/rechtsgrundlagen/zeo_ab_ws_15_16.pdf Zulassungs- und Einschreibeordnung] festegelegt ist.
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