Rückmeldung zum Sommersemester 2017: Unterschied zwischen den Versionen
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"Der Bundestag hat die Novellierung des [https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/hstatg_1990/gesamt.pdf Hochschulstatistikgesetzes (HStatG)] beschlossen. Das neue Hochschulstatistikgesetz ist am 02.03.2016 in Kraft getreten und verpflichtet alle Hochschulen, zusätzliche Daten von ihren Studierenden ab dem Sommersemester 2017 abzufragen. Um diesen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, bitten wir Sie einmalig mit der Rückmeldung zum Sommersemester 2017, Ihre Daten zu ergänzen. | "Der Bundestag hat die Novellierung des [https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/hstatg_1990/gesamt.pdf Hochschulstatistikgesetzes (HStatG)] beschlossen. Das neue Hochschulstatistikgesetz ist am 02.03.2016 in Kraft getreten und verpflichtet alle Hochschulen, zusätzliche Daten von ihren Studierenden ab dem Sommersemester 2017 abzufragen. Um diesen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, bitten wir Sie einmalig mit der Rückmeldung zum Sommersemester 2017, Ihre Daten zu ergänzen. | ||
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Falls Sie bei der Anzeige der bereits vorhandenen Daten Unstimmigkeiten feststellen, führen Sie bitte die Nacherfassung und die Rückmeldung zum Sommersemester 2017 bis zum Schluss durch. Anschließend können Sie sich ggf. zwecks Klärung an das Studierendensekretariat per E-Mail studierendensekretariat@fernuni-hagen.de E-Mail senden wenden." | Falls Sie bei der Anzeige der bereits vorhandenen Daten Unstimmigkeiten feststellen, führen Sie bitte die Nacherfassung und die Rückmeldung zum Sommersemester 2017 bis zum Schluss durch. Anschließend können Sie sich ggf. zwecks Klärung an das Studierendensekretariat per E-Mail studierendensekretariat@fernuni-hagen.de E-Mail senden wenden." | ||
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Aktuelle Version vom 28. November 2016, 08:44 Uhr
Zum Sommersemester 2007 hat der Gesetzgeber alle deutschen Hochschulen in die Pflicht genommen, eine Reihe von Daten zu ihren aktiven Studierenden zu erheben. Die Erhebung dieser Daten erfolgt obligatorisch vor der Rückmeldung. Wenn die Nacherfassung erfolgreich war und gespeichert wurde, kann die Rückmeldung wie gehabt erfolgen, auch die Belegung ist danach wie üblich möglich.
Hier nochmal die Info, die zur Rückmeldung und der erforderlichen Nacherfassung im LVU-System ausgegeben wird:
"Der Bundestag hat die Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG) beschlossen. Das neue Hochschulstatistikgesetz ist am 02.03.2016 in Kraft getreten und verpflichtet alle Hochschulen, zusätzliche Daten von ihren Studierenden ab dem Sommersemester 2017 abzufragen. Um diesen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, bitten wir Sie einmalig mit der Rückmeldung zum Sommersemester 2017, Ihre Daten zu ergänzen.
Das Nacherfassungsformular ist so aufgebaut, dass wir Ihnen einzelne, bereits vorhandene Daten (Daten, welche Sie bei Ihrer Einschreibung abgegeben haben) anzeigen. Sie müssen lediglich die zusätzlichen Angaben in 8 Schritten, soweit auf Sie zutreffend, eintragen.
Falls Sie bei der Anzeige der bereits vorhandenen Daten Unstimmigkeiten feststellen, führen Sie bitte die Nacherfassung und die Rückmeldung zum Sommersemester 2017 bis zum Schluss durch. Anschließend können Sie sich ggf. zwecks Klärung an das Studierendensekretariat per E-Mail studierendensekretariat@fernuni-hagen.de E-Mail senden wenden."