Funktionszugänge: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Folgende Vorraussetzungen gelten für Funtionsaccounts:'''
'''Folgende Voraussetzungen gelten für Funktionsaccounts:'''
* Werden Bereichen der FernUniversität auf Antrag der jeweiligen Bereichsleitung eingerichtet. Der Antrag kann direkt per Mail formlos an [mailto:helpdesk@fernuni-hagen.de helpdesk@fernuni-hagen.de] geschickt werden.
* Werden Bereichen der FernUniversität auf Antrag der jeweiligen Bereichsleitung eingerichtet. Der Antrag kann direkt per Mail formlos an [mailto:helpdesk@fernuni-hagen.de helpdesk@fernuni-hagen.de] geschickt werden.
* Werden Grundsätzlich nur '''befristet''' (max. 3 Jahre) eingerichtet.
* Werden Grundsätzlich nur '''befristet''' (max. 3 Jahre) eingerichtet.

Version vom 1. Dezember 2015, 09:28 Uhr

Folgende Voraussetzungen gelten für Funktionsaccounts:

  • Werden Bereichen der FernUniversität auf Antrag der jeweiligen Bereichsleitung eingerichtet. Der Antrag kann direkt per Mail formlos an helpdesk@fernuni-hagen.de geschickt werden.
  • Werden Grundsätzlich nur befristet (max. 3 Jahre) eingerichtet.
  • Benötigen eine Person (Beschäftigter der FernUniversität), die für den Funktionsaccount verantwortlich sind.
  • Um eine missbräuchliche Nutzung zu verhindern, muss die verantwortliche Person dokumentieren, welche weiteren Personen die Zugangsdaten des Funktionsccounts kennen. Sobald eine dieser Personen die Berechtigung zur Nutzung des Funktionsaccounts verliert, muss das Passwort geändert werden.
  • Die verantwortliche Person darf eine Verlängerung oder vorzeitige Löschung des Funktionsaccounts beantragen. Der Antrag kann direkt per Mail formlos an helpdesk@fernuni-hagen.de geschickt werden.
  • Rechtzeitig vor Ende der Zulassungsfrist, erhalten der Funktionsaccount (sofern hierfür ein Postfach existiert) und die verantwortliche Person eine Hinweismail auf das Auslaufen des Funktionsaccounts.

Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, wenden Sie sich gerne an unser Helpdesk-Team [1].

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